EU-weite Datenschutzgrundverordnung
Am 25. Mai 2018 wird die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtend. Ihr Ziel ist es, die Datenschutzrechte für personenbezogenen Daten von EU-Bürgern zu vereinheitlichen und zu stärken. Als Weiterentwicklung des europäischen Datenschutzrechts schließt sie Lücken in der Rechtssprechung einzelner EU-Länder und legt einheitliche Standards im Datenschutz fest, die EU-weit gelten.
Was bedeutet das für Sie?
Seit jeher können Sie sich darauf verlassen, dass die BÄDER SUITE stets den Vorgaben der aktuellen Rechtssprechung folgt und wir darüber hinaus Anpassungen vornehmen, sobald sich etwas ändert.
Hier ein paar Beispiele:
Einwilligung
Um personenbezogene Daten nutzen zu können, benötigen Unternehmen eine Einwilligung. Die Zustimmung zur Nutzung muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein.
Beispiel: Ihr Kunde stimmt aktiv, freiwillig und ausdrücklich zu, dass er einen Kurs online buchen möchte, indem er Ihnen im Zuge der Registrierung seine E-Mail-Adresse und Kontaktdaten für die Rechnungsstellung mitteilt.
=> Schon immer verläuft die Registrierung in der BÄDER SUITE über das so genannte Doube-Optin-Verfahren: Nach Ausfüllen des Registrierungsformulars erhält der Kunde eine E-Mail an die angegebene Adresse. Diese E-Mail enthält einen Link, den der Kunde aktiv anklicken muss, um seine Registrierung eindeutig zu bestätigen. In den Stammdaten der Kunden können Sie jederzeit nachvollziehen, zu welchem Zeitpunkt diese Einwilligung erfolgte.
Neu in der BÄDER SUITE ist, dass der Kunde schon bei der Registrierung
aufgefordert wird, die Datenschutzbestimmungen zu lesen und zu
akzeptieren.
In Art. 13 DSGVO heißt es dazu:
"Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit". Im Anschluss werden im Art. 13 die Inhalte aus der Datenschutzerklärung aufgelistet.
Durch
Anhaken des Feldes "Hiermit bestätige ich, die AGBs und
Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert zu haben." schon bei der
Registrierung und nicht erst beim Bestellen, wird Art. 13 erfüllt.
Abb.: Akzeptieren der DSB schon bei Registrierung.
Sind Ihre Datenschutzerklärungen noch aktuell?
Denken Sie bitte daran, die Datenschutzbestimmungen Ihres Bades bei Bedarf
rechtzeitig zum 25. Mai 2018 zu aktualisieren und die neue Version in
der BÄDER SUITE hochzuladen.
Abb.: Einstellungen -> Unternehmen: Hier können Sie die aktualisierten DSB Ihres Bades hochladen oder verlinken.
Neu ist auch, dass die Kunden, sobald eine neue Datenschutzerklärung
hochgeladen wurde, diese wiederum nach erfolgtem Login akzeptieren
müssen.
Abb.: Wurden die Datenschutzbestimmungen oder die AGB im Adminbereich neu hochgeladen, erhält der Kunde nach dem Login diese Anzeige.
Kassenbuchungen: Auch hier müssen die Datenschutzbestimmungen akzeptiert werden
Auch die Kunden, die zu Ihnen ins Bad oder in die Therme kommen und einen Kurs vor Ort buchen möchten, müssen durch den Kassenmitarbeiter bestätigen lassen, dass sie die Datenschutzbestimmungen gelesen haben und diese akzeptieren.
Deshalb ist es notwendig, die Datenschutzbestimmungen für Ihre Kunden vor Ort gut sichtbar auszulegen oder aufzuhängen. Um einem Neukunden genug Zeit zum Lesen der Datenschutzhinweise einzuräumen, empfiehlt es sich, die Datenschutzhinweise nicht direkt an der Kasse, sondern an anderer Stelle zu platzieren.
Altersverifizierung
Personenbezogene Daten von unter 16-Jährigen dürfen nicht bzw. nur mit dem Einverständnis der Eltern verarbeitet werden.
Beispiel: Kunden registrieren sich online und geben das dazu notwendige Geburtstdatum an. Im Hintergrund wird das von Ihnen hinterlegte Mindestalter abgefragt.
=> In der Regel haben Sie ein Mindestalter von 16 Jahren in den Eintellungen Ihres BÄDER SUITE-Accounts hinterlegt, welches mithilfe einer Überprüfung des Geburtsdatums verifiziert wird.
Abb.: Einstellungen -> Registrierung/Abmeldung:
Hier können Sie eintragen, dass Kunden sich erst ab einem Mindestalter von 16 Jahren registrieren dürfen.
Falls Sie mit einem Mindestalter arbeiten möchten, das unter 16 Jahren liegt,
sprechen Sie uns gerne an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.
Recht auf Vergessenwerden (Recht auf Löschung)
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Personen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten fordern können. Zum Beispiel, weil sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden.
Beispiel: Der Kunde teilt Ihnen mit, dass er sein Kundenkonto löschen möchte.
=> In der BÄDER SUITE werden bei der Löschung eines Kunden sämtliche personenbezogenen Daten gelöscht. Der Kunde wird nur noch mit dem Namen „XXX“ aufgeführt. Er kann sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr einloggen. Ein gelöschter Kunde kann sich mit seiner früher eingetragenen E-Mail-Adresse neu registrieren, da diese im System nicht mehr vorhanden ist.
Sie als Administrator können den Kunden im Bereich der Stammdaten -> Kunden einfach löschen:
Abb.: Löschen eines Kunden-Accounts
Wenn Sie möchten, dass Kunden ihre Accounts selbstständig löschen dürfen, können Sie dies in den Einstellungen aktivieren:
Abb.: Einstellungen -> Registrierung/Abmeldung:
Setzen Sie das Häkchen, wenn Sie erlauben möchten, dass Kunden ihren Account selbstständig löschen können.
Einwilligungen in Formularen nicht vorausfüllen
Wenn Sie Einwilligungsfelder, wie z.B. bei der Registrierung das Feld "Kontakt über E-Mail" als Pflichtfeld markiert haben, ist dies ab sofort nicht mehr gültig.
Es ist nicht mehr erlaubt Einwilligungsfelder automatisch vorauszufüllen. Man sollte deshalb das Feld unter "Einstellungen-> Formularfelder" nur als "bearbeitbar" markieren und nicht als Pflichtfeld.
Falls Sie Fragen dazu haben, sind wir gerne für Sie da!